Schlagworte: Versendungskauf

LG Coburg – Es ist nicht alles Gold was glänzt

Hat der Verkäufer sich zu einem versicherten Versand von Ware verpflichtet, dann muss er den Kaufpreis zurückzahlen, wenn die Ware beim Transport verschwindet und die Versicherung nicht eintritt. Amts- und Landgericht Coburg verurteilten dementsprechend einen Internetverkäufer eines Goldbarrens zur Rückzahlung der Vorauskasse in Höhe von fast 4000 € an den Käufer. Zum Rest des Beitrags »

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