Schlagworte: Umlage
BGH – Ermittlung der Personenzahl zur Umlage der Betriebskosten
Die klagende Gemeinde ist Vermieterin einer von der Beklagten gemieteten Wohnung. Die Parteien vereinbarten die Umlage bestimmter Betriebskosten, unter anderem Kaltwasserverbrauch und Müllabfuhr, nach der Kopfzahl der Mietparteien. Mit der Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2004 errechnete die Klägerin eine Nachforderung zu ihren Gunsten. Die für die Verteilung maßgebliche Personenzahl hatte die Klägerin anhand des Einwohnermelderegisters ermittelt. Zum Rest des Beitrags »
AG München – Wiesengutscheine für den Hausmeister können in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden
Und noch ein Wiesn-Urteil. Der Vermieter eines größeren Anwesens spendierte dem für ihn tätigen Hausmeister für dessen Oktoberfestbesuch einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung wurden diese Kosten auf die Mieter umgelegt. Eine Mieterin bemängelte dies und weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »