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OLG Koblenz – Tuning kann den Kaskoversicherungsschutz kosten

(c) Ingo Anstoetz / Pixelio

Anstoetz/Pixelio

Der Kläger war Eigentümer eines Audi 80 Cabrio und hatte für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. An dem Fahrzeug wurden später verschiedene Veränderungen vorgenommen, so wurde die Bereifung verändert, durch Distanzringe von 10 mm Dicke an der Vorderachse und 15 mm Dicke an der Hinterachse die Spur verbreitert, durch einen Öttinger-Bausatz die Motorleistung von 66 kW- auf 81 kW gesteigert und natürlich das Fahrwerk tiefer gelegt. Das „Tuning“ teilte der Kläger der Versicherung allerdings nicht mit, was ein teures Versäumnis war. Zum Rest des Beitrags »

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