Schlagworte: taktisch

BGH – Strafmilderung auch bei "taktischem" Geständnis

Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision eines Angeklagten zu entscheiden, mit der u.a. gerügt wurde, das ein Geständnis vom Landgericht ausdrücklich nicht strafmildernd berücksichtigt worden war. Der BGH hob das Urteil im Strafausspruch auf. Ein Geständnis ist nach Auffassung des BGH strafmildernd zu berücksichtigen, auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es allein aus „taktischen Gründen“ abgelegt wurde. Im Zweifel über die Motivation ist von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit auszugehen. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare