Schlagworte: Streit

LG Coburg – Elefantengras ist weder Baum noch Busch

Seit 2005 baute der Beklagte auf seinem Grundstück ein Schilfgewächs, sog. Elefantengras, an, das 4 bis 5 Meter hoch werden kann. Immer im späten Frühjahr werden die Süßgräser geerntet und als Brennmaterial verwendet. Der Kläger meinte nun, das Elefantengras dürfe nicht näher als 2 Meter an sein Hausgrundstück heranwachsen. Er berief sich auf Brandgefahr bei längeren Dürreperioden und auf die Bestimmungen des Nachbarrechts zum Mindestgrenzabstand von Büschen und Bäumen. Zum Rest des Beitrags »

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