Schlagworte: Sozialauswahl

Bundesarbeitsgericht – krankheitsbedingte Ausfallzeiten haben bei der Sozialauswahl unberücksichtigt zu bleiben

Bei Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen ist der Arbeitgeber zu einer „Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten“ verpflichtet. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht allein darauf berufen, der gekündigte Arbeitnehmer sei besonders krankheitsanfällig. Zum Rest des Beitrags »

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Was ist eine Änderungskündigung?

Kann der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsvertragsbedingungen ändern, z.B. daß künftig statt an 5 Tagen nur noch an 4 Tagen in der Woche gearbeitet wird? In diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem gleichzeitigen Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Der Arbeitnehmer hat folgende Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren. Zum Rest des Beitrags »

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