Schlagworte: Ausfallzeiten

Bundesarbeitsgericht – krankheitsbedingte Ausfallzeiten haben bei der Sozialauswahl unberücksichtigt zu bleiben

Bei Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen ist der Arbeitgeber zu einer „Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten“ verpflichtet. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht allein darauf berufen, der gekündigte Arbeitnehmer sei besonders krankheitsanfällig. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare