Schlagworte: Sonderzahlungen
BAG – Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 10. August 2008
Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen – anders als bei laufendem Arbeitsentgelt – grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Zum Rest des Beitrags »