Schlagworte: Sachverständiger
Zehn „goldene“ Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung am 13. Juli 2007
Schalten Sie die Warnblinkanlage an Ihrem Fahrzeug ein und stellen Sie Ihr Warndreieckvor der Unfallstelle auf (Stadt: 10-20 m, Bundesstraße: 100-150 m, Bundesautobahn: mind. 150-200 m). Nachts muss das Fahrzeuglicht angeschaltet bleiben. Zum Rest des Beitrags »