Schlagworte: Rundfunkempfangsgeräte

VG Koblenz vs. VG Ansbach – Verwirrung um Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PC

Seit Januar 2007 wird für die so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte, zu denen internetfähige PC, aber auch Mobilfunkgeräte zählen, eine Rundfunkgebühr von 5,52 € pro Monat erhoben. Zwei Rechtsanwälte klagten bei ihrem zuständigen Verwaltungsgericht auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet seien, Rundfunkgebühren für ihren internetfähigen PC zu zahlen. Der ein bekam Recht, der andere nicht. Zum Rest des Beitrags »

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