Schlagworte: Rückabwicklung

AG Tempelhof-Kreuzberg – Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Katze

Eine Züchterin von British-Kurzhaar-Katzen inserierte Katzen zum Verkauf, woraufhin sich die spätere Klägerin entschloss, eine Katze zu erwerben. Der Kaufpreis betrug 350,00 Euro. Wegen auftretender Probleme kam man sechs Tage später überein, dass die Klägerin die Katze zurückbringen könne. Die Katze wurde der Züchterin zusammen mit dem Stammbaum und dem Impfausweis übergeben, die Rückzahlung des Kaufpreises wurde der Klägerin für die nächsten Tage zugesagt. Zum Rest des Beitrags »

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