Schlagworte: Rezeptsammlung
BGH – Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet haftet bei Verwendung fremder Fotos durch Dritte
Verfasst von kuemmerle unter Internetrecht, Vermischtes am 17. November 2009
Die Beklagte bietet unter der Internetadresse www.chefkoch.de eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Die Rezepte werden von Privatpersonen selbständig mit passenden Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Kläger angefertigte Fotos verwendet, ohne seine Zustimmung einzuholen. Diese Fotos konnten zusammen mit entsprechenden Rezepten kostenlos unter der Internetadresse www.marions-kochbuch.de abgerufen werden, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehefrau betreibt. Zum Rest des Beitrags »