Schlagworte: Reißverschlussverfahren

OLG Köln – kein Reißverschlussverfahren auf Beschleunigungsstreifen

Gert Schmidinger / Pixelio

G.Schmidinger/Pixelio

In einer für die tägliche Straßenverkehrspraxis wichtigen Frage hat das Oberlandesgericht Köln die maßgeblichen Verkehrsregeln und die Haftungsfolgen verdeutlicht. Danach gilt auch bei zähfließendem Verkehr für das Einfädeln vom Beschleunigungsstreifen einer Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren Vorrang. Zum Rest des Beitrags »

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