Schlagworte: Regelspanne

BGH – Auch durchschnittliche ärztliche Leistungen können mit dem Höchstsatz der Regelspanne der GOÄ abgerechnet werden

Der Beklagte befand sich in ambulanter privatärztlicher Behandlung eines Augenarztes. Dieser rechnete seine Leistungen, darunter eine Operation des linken Auges wegen Grauen Stars, gegenüber dem Kläger ab, wobei die Rechnung für die persönlich-ärztlichen Leistungen ausschließlich den Faktor 2,3 enthielt und für die medizinisch-technischen Leistungen den Faktor 1,8. Das sind die Höchstsätze der jeweiligen Spanne, innerhalb deren der Arzt seine Leistungen in der Regel abzurechnen hat. Der Beklagte verweigerte die Bezahlung der Rechnung, weil er sie für überhöht hielt. Zum Rest des Beitrags »

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