Schlagworte: Rechtsbeschwerde
KG: Messung von Motorrädern mit Laveg VL 101 ist kein Standard
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 24. Februar 2012
Das AG Tiergarten hatte einen Motoradfahrer wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung vom 81 km/h bei innerorts erlaubten 60 km/h zu einer Geldbuße von 1.000 Euro und einen dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Geschwindigkeitsmessung war mit einem Lasermessgerät, dem Laveg VL 101 durchgeführt worden. Zum Rest des Beitrags »
Karlsruhe zum nachdenkenden Beamten
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verfassungsrecht am 27. August 2010
In dieser Sache kam heute dann noch Post aus Karlsruhe.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2BvR1765/10 –
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau G., Berlin, Zum Rest des Beitrags »
Kammergericht: Ordnungsgong für Bußgeldrichter beim AG Tiergarten
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 25. August 2010
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung unter Verdoppelung der Regelgeldbuße zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde wurde vom Kammergericht zugelassen. Das Urteil wurde im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und an eine andere Abteilung des AG Tiergarten zurückverwiesen. Zum Rest des Beitrags »
Stellungnahme der GenStA zur Blutentnahme ohne richterliche Anordnung
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 7. Juni 2010
In dieser Sache hatten wir nach dem Urteil des AG Ahrensburg zum „mitdenkenden Beamten“ Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun Stellung genommen und natürlich beantragt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, da Gefahr im Verzug unzweifelhaft vorgelegen habe und wir nicht vorgetragen hätten, wann eine richterliche Anordnung zu erreichen gewesen wäre. Aufgrund gesicherter medizinischer Erkenntnisse, führe jeder Zeitverlust zur verminderten Aussagekraft der Untersuchung einer später entnommenen Blutprobe. Das ist richtig, führt aber konsequent zu Ende gedacht dazu, dass immer Gefahr im Verzuge anzunehmen sei und der Richtervorbehalt beliebig umgangen werden könnte. Zum Rest des Beitrags »