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KG – der qualifiziert qualifizierte Rotlichtverstoß

(c) Gabi Schoenemann / Pixelio

G.Schoenemann/Pixelio

Die Ampel war schön etwas länger rot, als der Betroffene noch fuhr. Dummerweise fuhr im Querverkehr ein Polizeifahrzeug, welches stark abbremsen musste. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Betroffenen daraufhin  zu einer Geldbuße von 230 Euro und verhängte ein Fahrverbot von drei Monaten. Die Erhöhung der Geldbuße gegenüber dem alten Regelsatz des Bußgeldkataloges von 125 Euro begründete das Amtsgericht mit der „überaus langen Rotlichtdauer“. Das Kammergericht korrigierte auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin lediglich die Höhe des Bußgeldes und setzte eine Geldbuße von 125 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat fest, da ein ohnehin qualifizierter Rotlichtverstoß durch die Dauer des Rotlichtes nicht zu einen noch qualifizierten werde. Zum Rest des Beitrags »

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