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AG Fürth – Quelle muss liefern
Verfasst von kuemmerle unter Internetrecht, Vermischtes am 11. Februar 2009
Ein Bochumer entdeckte im Internet bei Quelle ein sagenhaftes Schnäppchen. Ein Flachbildfernseher der Marke Phillips zum Preis von 199,99 Euro, da kann man auch zwei nehmen, dachte er sich und bestellte. Quelle bestätigte noch am gleichen Tag den Eingang der Bestellung per Mail. Nach interner Bonitätsprüfung teilte man dem Käufer dann mit, dass die Lieferung nur gegen Vorkasse erfolgt. Der Käufer zahlte und wartete auf seine Fernseher. Quelle wollte aber plötzlich nicht mehr liefern, da der Fernseher versehentlich falsch ausgepreist worden war. Tatsächlich sollte dieser nämlich 1.999,99 Euro kosten. Zum Rest des Beitrags »