Schlagworte: Polizeibeamter

OLG Stuttgart – Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge „A.C.A.B.“

Ein zur Tatzeit noch nicht ganz 18-jährige Krankenpflegeschüler rief einem Polizeibeamten, der in Winnenden mit einer Unfallaufnahme beschäftigt war, aus einiger Entfernung laut „A.C.A.B.“ zu und zeigte dabei mit ausgestrecktem Arm auf den Polizeibeamten. Dieser fühlte sich beleidigt. Das Amtsgericht Waiblingen teilte diese Auffassung und verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) zur Zahlung von 200.- €. Zum Rest des Beitrags »

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