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Umweltzone – nun wird auch das Parken teuer
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 10. Februar 2009
Mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum Februar trat fast unbemerkt eine weitere wesentliche Änderung in Kraft. Nach § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, Ziffer 153 des BKat lautet der Verbotstatbestand bislang, „Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) geführt.“ Zum Rest des Beitrags »