Schlagworte: Patient

LG Oldenburg – Schadenersatzanspruch des Patienten bei nicht eingehaltenem Termin durch den behandelnden Arzt

Ärzte haben gegen Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Vergütungs- bzw. Schadensersatzanspruch, wenn ein vereinbarter Behandlungstermin vom Patienten nicht einhalten wird. Das Landgericht Oldenburg hatte über einen umgekehrten Fall zu entscheiden, in dem eine Patientin gegen ihren Arzt einen Schadensersatzanspruch geltend machte, als dieser einen fest vereinbarten Behandlungstermin absagte. Zum Rest des Beitrags »

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