Schlagworte: Passfoto
Dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins ist jetzt ein biometrisch auswertbares Passfoto beizufügen
Verfasst von kuemmerle unter Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht am 10. November 2008
Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vom 18. Juli 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1338 [PDF]). Nach Artikel 1 Nr. 13 der Verordnung wird § 21 Abs. 3 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung neugefasst. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Lichtbild beizufügen, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht. Zum Rest des Beitrags »