Schlagworte: Parkhaus

AG München – Die Tücken der Technik

Die spätere Beklagte betreibt einen Parkplatz in einem Einkaufszentrum. Der Ehemann der späteren Klägerin wollte den Parkplatz verlassen, zahlte sein Parkticket und fuhr zur Ausfahrt, die mit einer Schranke versehen ist. Die Schranke öffnet sich, wenn das bezahlte Ticket in einen Schalter gesteckt wird. An der Schrankenanlage befinden sich Induktionsschleifen. Die erste überfährt man, wenn man sich dem Schalter nähert. Durchfährt man die geöffnete Schranke, überfährt man eine weitere Induktionsschleife direkt unterhalb des Schrankenbaums. Sobald das Fahrzeug diese zweite Schleife verlässt, wird der Schließvorgang ausgelöst. Zum Rest des Beitrags »

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