Schlagworte: Neu für Alt

LG Duisburg – Schadenersatz bei Motorradschutzkleidung nur in Höhe des Zeitwertes

(c) wrw / Pixelio

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Nach einem Motorradunfall entsteht bei der Höhe des zu zahlenden Schadenersatzes für Schutzkleidung und Helm häufig Streit zwischen mit der Versicherung des Unfallgegners. Oft werden nicht die vollen Kosten der Neuanschaffung eines Schutzhelms oder der Schutzbekleidung gezahlt, gern werden Abzüge vorgenommen. Während einige Gerichte diese Abzüge für unzulässig erklärten und den Geschädigten vollen Schadenersatz zusprachen (wir berichteten), entschied das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 20.02.2007, AZ: 6 O 434/05, zuungunsten des klagenden Motorradfahrers. Zum Rest des Beitrags »

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AG Tempelhof-Kreuzberg – Kein Abzug „Neu für Alt“ bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Katze

Eine Züchterin von British-Kurzhaar-Katzen inserierte Katzen zum Verkauf, woraufhin sich die spätere Klägerin entschloss, eine Katze zu erwerben. Der Kaufpreis betrug 350,00 Euro. Wegen auftretender Probleme kam man sechs Tage später überein, dass die Klägerin die Katze zurückbringen könne. Die Katze wurde der Züchterin zusammen mit dem Stammbaum und dem Impfausweis übergeben, die Rückzahlung des Kaufpreises wurde der Klägerin für die nächsten Tage zugesagt. Zum Rest des Beitrags »

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Ersatz für unfallbeschädigten Motorradhelm und Schutzkleidung – kein Abzug „Neu für Alt“

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Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Motorradfahrern leidet naturgemäß deren Schutzkleidung, dazu ist sie schließlich da. Im Rahmen einer anschließenden Schadenregulierung werden von den Haftpflichtversicherern der Unfallgegner des öfteren nicht die vollen Kosten der Neuanschaffung eines Schutzhelms oder von Schutzbekleidung gezahlt, gern werden Abzüge vorgenommen. Dies muss ein geschädigter Motorradfahrer aber nicht hinnehmen. Zum Rest des Beitrags »

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