Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 29. Dezember 2009
Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. Denn wenn der „Durst“ der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn nicht mit Erfolg Schadensersatz verlangen. Zum Rest des Beitrags »
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 20. Oktober 2009
Seit 2005 baute der Beklagte auf seinem Grundstück ein Schilfgewächs, sog. Elefantengras, an, das 4 bis 5 Meter hoch werden kann. Immer im späten Frühjahr werden die Süßgräser geerntet und als Brennmaterial verwendet. Der Kläger meinte nun, das Elefantengras dürfe nicht näher als 2 Meter an sein Hausgrundstück heranwachsen. Er berief sich auf Brandgefahr bei längeren Dürreperioden und auf die Bestimmungen des Nachbarrechts zum Mindestgrenzabstand von Büschen und Bäumen. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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