Schlagworte: Mitteilung
BGH – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung zulässig
Den Mietern einer Wohnung in München wurde mit einem Schreiben der Hausverwaltung im August 2004 eine Modernisierung durch Einbau eines Personenaufzugs angekündigt; mit den Arbeiten solle im September des Jahres begonnen werden; die Mieterhöhung nach Abschluss der Maßnahme werde voraussichtlich 108,08 € monatlich betragen. Durch Schreiben des Mietervereins erklärten die Mieter, sie duldeten die Maßnahme nur unter der Voraussetzung, dass die Miete nicht erhöht werde. Zum Rest des Beitrags »