Schlagworte: Mietverhältnis

BGH – keine Kündigung, wenn der Mieter Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses nicht zahlt

Der Mieter einer Wohnung in Lüneburg zahlte seine Miete nicht, woraufhin seine Vermieterin wegen der erheblichen Zahlungsrückstands das Mietverhältnis fristlos  kündigte und als der Mieter keine Anstalten machte auszuziehen, anschließend Räumungsklage erhob. Innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wurden die Mietrückstände dann von der ARGE beglichen, so dass der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und dem Mieter die Prozesskosten auferlegt wurden. Diese zahlte der Mieter natürlich nicht, woraufhin die Vermieterin eine Chance sah, den Mieter doch noch loszuwerden und das Mietverhältnis erneut mit der Begründung kündigte, der Mieter habe seine Pflichten aus dem Mietverhältnis schuldhaft verletzt, indem er u. a. die aus dem ursprünglichen Räumungsprozess entstandenen Kosten nicht beglichen habe. Das Amtsgericht Lüneburg hat die Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Das Landgericht Lüneburg hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Abrissbirne beendet Mietverhältnis

Die Beklagten haben Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gemietet, das die Klägerin im Jahr 2005 erworben hat. Die Klägerin beabsichtigt, das 1914 errichtete, stark sanierungsbedürftige Gebäude abzureißen und ein größeres Gebäude mit sechs Eigentumswohnungen zu errichten und diese zu veräußern. Die Klägerin erhielt die baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abriss des bestehenden Wohngebäudes sowie die Baugenehmigung für das geplante Vorhaben und kündigte sämtliche Mietverhältnisse zum 31. Januar 2006. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Düsseldorf – auch schwere Krankheit rechtfertigt für den Mieter keine Kündigung seines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund

Der Mieter einer Gewerbeeinheit wollte seinen bis 2009 befristeten Mietvertrag bereits 2007 fristlos kündigen. Als wichtigen Grund gab er eine Krebserkrankung an. Da der Vermieter die fristlose Kündigung nicht akzeptierte, wollte der Mieter auf Feststellung der Vertragsbeendigung sowie auf Teilrückzahlung der Barkaution klagen. Hierfür beantragte er Prozesskostenhilfe, welche das Landgericht Duisburg mangels Erfolgsaussichten der Klage ablehnte. Die sofortige Beschwerde des Mieters zum Oberlandesgericht Düsseldorf blieb erfolglos. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »

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Verweigerung der Nebenkostenabrechnung bei beendetem Mietverhältnis

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Was tun, wenn nach Beendigung eines Mietverhältnisses der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten verweigert und der Mieter berechtigten Grund zu der Annahme haben darf, dass ein Guthaben zu seinen Gunsten besteht. Mit Ende des Mietverhältnisses besteht für den Mieter nicht mehr die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückzubehalten, um den Vermieter zur Abrechnung zu zwingen. Eine Möglichkeit wäre, den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen und dann in der nächsten Stufe das errechnete Guthaben zu verlangen. Wirkungsvoller ist jedoch eine Klage auf Rückzahlung aller im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen. Zum Rest des Beitrags »

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