Schlagworte: Markenemblem

AG München – Leistungspflicht der Teilkaskoversicherung bei Entwendung des Fahrzeugmarkenemblems

Der Eigentümer eines BMWs und eines Mercedes stellte beide Autos vor seinem Anwesen ab. Eines Nachts wurden von beiden Fahrzeugen die jeweiligen Markenemblemen entfernt. Am Tatort wurden keine Einzelteile der Embleme oder die Embleme selbst gefunden. Bei der Entfernung der Embleme wurden jedoch die Fahrzeuge beschädigt. Beide Autos waren teilkaskoversichert. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare