Schlagworte: Lungenentzündung

AG München – Bei einer Lungenentzündung darf man sich nicht auf den ärztlichen Rat verlassen, dass bis zum Reiseantritt alles ausgeheilt ist

(c) Rolf van Melis / Pixelio

R.v.Melis/Pixelio

Ein Ehepaar buchte eine Reise nach Kapstadt für die Zeit vom 19.02.2006 bis 01.03.2006 zum Preis von 1.587,05 Euro pro Person. Gleichzeitig schlossen sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ab dem 02.01.2006 befand sich die Ehefrau wegen einer Lungenentzündung in ärztlicher Behandlung. Das Ehepaar stornierte die Reise aber erst am 17.02.06, als sich die Lungenentzündung nach kurzer Besserung wieder verschlechterte. Der Reiseveranstalter berechnete für die Stornierung vertragsgemäß 75 % der Reisekosten, also 2.380,58 Euro. Zum Rest des Beitrags »

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