Schlagworte: leistungsschwach

BAG – Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern

Die im Versandkaufhaus der Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäftigte Klägerin ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Warensendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen fertiggestellt werden. Die von der Klägerin gepackten Sendungen wiesen über einen längeren Zeitraum hinweg ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durchschnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplätzen entsprach. Nachdem auch zwei Abmahnungen die Fehlerquote der Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die Beklagte fristgerecht wegen qualitativer Minderleistung. Zum Rest des Beitrags »

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