Schlagworte: Lasermessung
AG Tiergarten: Nachts sind alle Scheinwerfer hell
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 24. Februar 2012
Eigentlich eine erfreuliche Entscheidung die das Kammergericht hier getroffen hat, wäre hier nicht noch ein Bußgeldverfahren beim AG Tiergarten aus 2010 in nicht ganz so guter Erinnerung. Nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Begründung, hatte eine recht forsche Bußgeldrichterin vor Terminierung nochmals nachgefragt, ob man die Sache mit dem Einspruch nicht doch noch mal überdenken möchte, da so richtige Zweifel an der Messung nicht aufkommen wollen. Zum Rest des Beitrags »
KG: Messung von Motorrädern mit Laveg VL 101 ist kein Standard
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 24. Februar 2012
Das AG Tiergarten hatte einen Motoradfahrer wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung vom 81 km/h bei innerorts erlaubten 60 km/h zu einer Geldbuße von 1.000 Euro und einen dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Geschwindigkeitsmessung war mit einem Lasermessgerät, dem Laveg VL 101 durchgeführt worden. Zum Rest des Beitrags »
AG Herford – Lasermessung allein reicht als Beweis nicht aus
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 23. Oktober 2008
Am Amtsgericht Herford wurde ein Autofahrer freigesprochen, der laut Messung der Polizei in einer Tempo-30-Zone 21 km/h zu schnell gefahren sein soll. Ein solcher Verstoß kostet 50 Euro Bußgeld und führt zur Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Der Autofahrer wehrte sich und behauptete, nicht sein Auto, sondern ein anderes sei gemessen worden. Die Geschwindigkeit war in diesem Fall mit einer Laser-Pistole gemessen worden, diese mache aber keine Fotos. Zum Rest des Beitrags »
OLG Koblenz – ein standardisiertes Messverfahren liegt nur dann vor, wenn das Messgerät auch nach Herstellerstandards bedient wird
Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 13. August 2008
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit einer sog. „Laser-Pistole“ Riegl FG 21P wurde ein Autofahrer außerorts mit 154 km/h gemessen. Unter Abzug von 3 % Toleranz war damit die zulässige Geschwindigkeit um 49 km/h überschritten, was in der Regel ein Bußgeld von 100 EUR, den Entrag von 3 Punkten in Flensburg und vor allem ein Fahrverbot von 1 Monat zur Folge hat. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Autofahrer Einspruch ein und behauptete eine fehlerhafte Messung. Zum Rest des Beitrags »