Schlagworte: Konkurrenz
BAG – Briefsortiererin darf nebenher Zeitungen austragen
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 13. April 2010
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Das soll auch bei Nebentätigkeiten gelten, sofern diesen nicht jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden kann. Zum Rest des Beitrags »