Schlagworte: Hund

Die Jagd im Großen Tiergarten

Sascha Ruhland/Pixelio

S.Ruhland/Pixelio

Meinem Mandanten wurde der Vorwurf der Jagdwilderei und der Sachbeschädigung gemacht. Er soll mit seinem Hund „dem Wild nachgestellt“ haben und zwar in Berlin, im Großen Tiergarten. Was es nicht alles gibt. In der Tat war mein Mandant dort spazieren gegangen, als sein Hund im Dickicht rumwühlend plötzlich mit einem Habicht auf dem Kopf wieder auftauchte. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – Auch angekettete Hunde können beißen

Beißt ein Hund zu, haftet in aller Regel sein Halter. Ist von früheren Vorfällen bekannt, dass der Vierbeiner häufiger das Maul etwas voll nimmt, kann das selbst dann gelten, wenn der Hund bei seiner Bissattacke angekettet war. So entschieden vom Landgerichts Coburg, das eine Hundehalterin verurteilte, einem achtjährigen Bissopfer ein Schmerzensgeld von 1.500 € zu bezahlen. Zum Rest des Beitrags »

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LG München I – „Nicht ohne meinen Hund!“

In einem Verfahren vor der 31. Zivilkammer des Landgerichts München I ging es um die Herausgabe eines Hundes. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mischlingsrüden. Diesen hatte der Sohn der Klägerin der Beklagten zur vorübergehenden Pflege übergeben. Die Klägerin forderte den Hund vier Monate später zurück. Die Beklagte weigerte sich, den Hund zurückzugeben, da sie Aufwendungen für Futter, Tierarzt und Medikamente gehabt hatte. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg – „Leine los!“ – Hundehalterhaftung

Die Klägerin unternahm mit ihren zwei Hunden einen Abendspaziergang. Als sie an dem nicht umzäunten Grundstück eines Nachbarn entlang schlenderten, schoss ihnen aus einer Hecke plötzlich ein Hund bellend und knurrend entgegen und griff einen Hund der Klägerin an. Beide Hunde der Klägerin setzten sich gegen diese Attacke zur Wehr. Allerdings zog das Hundepärchen bei der Rauferei heftig an der Leine, welche die Klägerin weiterhin tapfer fest umschlossen hielt. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Hund vs. Auto / Haftung aus Betriebsgefahr

Im April 2006 war die spätere Klägerin mit ihrem Hund zu einem Abendspaziergang unterwegs. Sie ging dabei auch eine Straße entlang, die für den Durchgangsverkehr gesperrt war, Anlieger und landwirtschaftlicher Verkehr waren jedoch zugelassen. Die Klägerin ging als Fußgängerin auf der rechten Hälfte der Straße und führte ihren Hund an der Leine. Diese hielt sie in der linken Hand. Diese Leine war leicht gängig mit einer automatischen Ab- und Aufrollvorrichtung. Der Hund bewegte sich nun weg auf die linke Straßenseite, was die Klägerin nicht bemerkte. Zum Rest des Beitrags »

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