Schlagworte: Horst Wessel

BVerfG – auch Anlehnung an das Horst-Wessel-Liedes ist strafbar

Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Vor einer Parteiversammlung der NPD baute er am Veranstaltungsort Verstärkeranlagen auf. Dabei trug er ein T-Shirt, welches vorne wie folgt bedruckt war: „Sohn Frankens, die Jugend stolz/ die Fahnen hoch“. Die erste Zeile war im Schrifttyp Arial, die beiden anderen Zeilen in Frakturschrift gedruckt. Zum Rest des Beitrags »

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