Schlagworte: Hexerei

AG München – Hexerei ist eine brotlose Kunst

Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss daher zurückerstattet werden, urteilte das Amtsgericht München, Az: 212 C 25151/05. Nachdem der Lebengefährte der späteren Klägerin sich von ihr trennte, die Klägerin sich damit aber nicht abfinden wollte, wandte sie sich an die Beklagte, eine selbsternannte Hexe. Sie vereinbarte mit der Beklagten die Durchführung eines Liebeszaubers, mit dessen Hilfe der ehemalige Lebensgefährte der Klägerin zu dieser zurückkehren sollte. Zum Rest des Beitrags »

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