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AG München – Wiesengutscheine für den Hausmeister können in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden
Und noch ein Wiesn-Urteil. Der Vermieter eines größeren Anwesens spendierte dem für ihn tätigen Hausmeister für dessen Oktoberfestbesuch einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung wurden diese Kosten auf die Mieter umgelegt. Eine Mieterin bemängelte dies und weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »