Schlagworte: Haftungsprivileg

Landesarbeitsgericht Hamm – Kein Haftungsprivileg bei Schadensersatzansprüchen unter Arbeitskollegen

Verursacht ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit schuldhaft einen Schaden, haftet er entsprechend dem Grad seines Verschuldens. Im Arbeitsrecht kommen den Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Haftungsprivilegien zugute. Was aber gilt, wenn ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen Schaden zufügt? Zum Rest des Beitrags »

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