Schlagworte: grobe Fahrlässigkeit
OLG Rostock – immer, vor allen Dingen in Polen, den Fahrzeugschlüssel abziehen!
Verfasst von kuemmerle unter Verkehrsrecht, Versicherungsrecht am 27. April 2010
Ein Fall wie aus einem schlechten Film und voller Klischees. Dem Kläger wurde sein Audi A8 gestohlen, in Gdańsk. Er war ausgestiegen, um das Auto herum gegangen, um sich mit einem Passanten zu unterhalten. Vielleicht wollte er nach dem Weg fragen oder wo man Zigaretten kaufen kann. Ohne dass der Kläger es bemerkte, stieg der Dieb ein und konnte dank des noch steckenden Zündschlüssels mit dem schönen Audi A8 wegfahren. Von seiner Vollkaskoversicherung beanspruchte der Kläger Ersatz in Höhe von 40.000 Euro. Die wertete das Verhalten des Klägers allerdings als grob fahrlässig und zahlte nichts. Zum Rest des Beitrags »