Schlagworte: Gesundheitsgefährdung

BGH – Auch bei erheblicher Gesundheitsgefährdung muss ein Mieter vor einer fristlosen Kündigung, eine angemessene Abhilfefrist setzen oder abmahnen

Eine Mieterin hatte einen zeitlich befristeten Mietvertrag abgeschlossen und kündigte die Wohnung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Vermieter widersprach der Kündigung. Die Mieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis außerordentlich, da die Wohnung Schimmelpilzbefall an der Tapete hinter ihrem Schrank und hinter dem Bett aufwies. Sie leide wegen des Schimmels unter Neurodermitis, Asthma und Hautausschlag. Einige Tage später zog die Mieterin aus der Wohnung aus und zahlte keine Miete mehr. Zum Rest des Beitrags »

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