Schlagworte: Geschwisterinzests

Bundesverfassungsgericht – Strafbarkeit des Geschwisterinzests ist verfassungsgemäß

Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern bleibt strafbar, die Strafnorm ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung „unterlegenen“ Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren. Zum Rest des Beitrags »

Keine Kommentare