Schlagworte: Fortsetzung
Bundesarbeitsgericht – Kein unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG bei rechtzeitigem Widerspruch
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 17. Juli 2007
Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Zum Rest des Beitrags »