Schlagworte: Fahrtauglichkeit
Kaffeekränzchen ohne Kaffee
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 16. März 2011
In dieser Sache hatten wir gerätselt, was beim anberaumten Hauptverhandlungstermin passieren wird. Das Amtsgericht hatte zum Termin nur den Mandanten, den Verteidiger und die Staatsanwaltschaft geladen. Keine Zeugen. Heute folgte nun die Auflösung und hinterließ einen sprachlosen Verteidiger. Zum Rest des Beitrags »
Kaffeekränzchen?
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 28. Januar 2011
In dieser Sache hatte das Landgericht Neuruppin auf unsere Beschwerde nach einer durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme ein Beweisverwertungsverbot bejaht und kam zu dem Ergebnis, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »
Wer keine Arbeit hat, sucht sich welche
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Verkehrsrecht am 9. Dezember 2010
In dieser Sache hatten wir mit Erfolg Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis eingelegt. Das Landgericht Neuruppin hatte recht deutliche Worte zu den Umständen einer durch einen Bereitschaftstaatsanwalt angeordneten Blutentnahme gefunden und das von uns geltend gemachte Beweisverwertungsverbot bejaht. In seinem Beschluss stelle das Landgericht zum Schluss klar, dass mangels Verwertbarkeit des Blutalkoholgutachtens das einzige Beweismittel fehlt und unserem Mandanten eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht nachweisbar sei. Zum Rest des Beitrags »
LG Neuruppin: staatsanwaltschaftliche Willkür
Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 28. September 2010
Das AG Neuruppin hatte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis meines Mandanten angeordnet. Er sei einer Trunkenheitsfahrt dringend verdächtig, da er alkoholisiert mit seinem Motorrad in einer Kurve von der Straße abgekommen war und verunfallte. Eine Notärztin hatte leichtern Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Einen Atemalkoholtest, als auch eine freiwillige Blutentnahme lehnte mein Mandant ab. Daraufhin wurde von den eingetroffenen Polizeibeamten der Bereitschaftsstaatsanwalt angerufen. Der ordnete die Blutentnahme wegen Gefahr im Verzug an. Diese ergab eine BAK von 2,22 Promille. Zum Rest des Beitrags »
OLG Brandenburg – Ein nächtlicher richterlicher Eildienst müsste zwar da sein, wenn nicht darf die Polizei Richter spielen
Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht, Verkehrsrecht am 16. Juli 2010
Das Amtsgericht Zehdenick hatten den den Angeklagten mit Urteil vom 1. Dezember 2009 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 34,00 € verurteilt. Am 29. Dezember 2008, einem Montag, gegen 22:45 Uhr war der Angeklagte mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Grünstraße in Zehdenick Schlangenlinien gefahren und von der Polizei angehalten worden. Eine um 23:35 Uhr auf Anordnung der Polizei entnommene Blutprobe ergab eine Ethanolkonzentration von 2,26 mg/g, womit absolute Fahruntauglichkeit vorlag. Zum Rest des Beitrags »
AG Tiergarten – absolute Fahruntauglichkeit bei Fahrt unter Einfluss von Kokain und Cannabis
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht am 8. Juni 2010
Nach § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – macht sich strafbar, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge zuvor konsumierten Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Strafvorschrift knüpft an das sichere Führen eines Fahrzeuges, die so genannte Fahrtüchtigkeit an, die abhängig vom Grad der Beeinflussung durch Alkohol oder Drogen relativ oder absolut beeinträchtigt sein kann. Zum Rest des Beitrags »
Wann liegt eine Trunkenheitsfahrt vor und wie verhält man sich bei einer Kontrolle?
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Bussgeld, Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht am 8. April 2009
Trotz zunehmender Kontrolldichte wird letztendlich nur ein Bruchteil der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss tatsächlich auch entdeckt. Wenn aber nach feucht-fröhlicher Feier plötzlich die Kelle winkt und die netten Beamten bei einer allgemeine Verkehrskontrolle plötzlich Verdacht schöpfen und den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt eröffnen, dann kommt es zum bösen Erwachen. Auf den Kater folgt der Katzenjammer, den die Folgen dieser einen Fahrt können immens sein. Zum Rest des Beitrags »