Schlagworte: Eigenmacht

BGH – kein Kostenerstattungsanspruch eines Mieters bei eigenmächtiger Selbstbeseitigung eines Mangels

Der Bundesgerichtshof entschied aktuell, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Zum Rest des Beitrags »

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