Schlagworte: Ernennung
OVG Rheinland-Pfalz – Rücknahme der Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug
Verfasst von kuemmerle unter Verwaltungsrecht am 10. Juni 2008
Die Ernennung einer im Strafvollzug eingesetzten Beamtin auf Lebenszeit darf zurückgenommen werden, wenn diese ein bereits zuvor aufgenommenes Liebesverhältnis mit einem Gefangenen nicht rechtzeitig ihren Dienstvorgesetzten mitgeteilt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Zum Rest des Beitrags »