Schlagworte: Ernennung

OVG Rheinland-Pfalz – Rücknahme der Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug

Die Ernennung einer im Strafvollzug eingesetzten Beamtin auf Lebenszeit darf zurückgenommen werden, wenn diese ein bereits zuvor aufgenommenes Liebesverhältnis mit einem Gefangenen nicht rechtzeitig ihren Dienstvorgesetzten mitgeteilt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Zum Rest des Beitrags »

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