Schlagworte: Einzugsgebiet
VG Berlin – Schulverwaltung darf bei Einschulung eines Kindes Nachweise über die Wohnsituation verlangen
Verfasst von kuemmerle unter Verwaltungsrecht am 1. August 2007
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer gängigen Praxis einen Riegel vorgeschoben. Wer im Einzugsgebiet einer bestimmten Schule gemeldet ist, hat einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Kurz vor Beginn der Anmeldefrist für Erstklässler zogen daher überraschend viele Eltern mit ihren Kindern in das Einzugsgebiet beliebter Schulen, um einen der begehrten Plätze zu erhalten. ziehen. Nicht selten fand ein solcher Umzug nur auf dem Papier statt. Zum Rest des Beitrags »