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LG Coburg – Werkstatt haftet nicht bei Einbau eines fehlerhaften Originalteils

(c) P Kirchhoff / Pixelio

Kirchhoff/Pixelio

Der Kläger wollte den Motor seines Pkws vom beklagten Autohaus überholen lassen. Das Autohaus baute u.a. eine neue Original-Zahnriemen-Spannrolle ein. 29.000 km später kam es zu einem Motorschaden, weil die Feder der Spannrolle brach. Der Kläger behauptete, das Teil sei von Anfang an schadhaft gewesen. Auch wenn die Werkstatt keinen Fehler begangen habe, müsse sie ihm rund 5.500 € für Austauschmotor, Gutachter und Nutzungsausfall zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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