Schlagworte: Eignung
VG Gelsenkirchen: Sag mir wie viel THC du im Blut hast und ich sage dir wie oft du kiffst?
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 3. Juli 2012
Ein Hinweis der Kollegen Bella & Ratzka auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ließ mich neugierig werden. Leider findet sich unter dem angegebenen Aktenzeichen nur eine Pressemitteilung, nicht die Entscheidung im Volltext. Danach hat das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren anscheinend den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis abgelehnt, da es aus der im Blut festgestellten THC-Konzentration Rückschlüsse auf die Konsumgewohnheiten des Antragstellers zieht und gelegentlichen Cannabiskonsum annimmt. Zum Rest des Beitrags »
OVG Berlin-Brandenburg – kein Nachweis des gelegentlichen Cannabis-Konsums bei einem THC-COOH Wert unter 75 ng/ml und fehlenden Angaben
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 18. Februar 2010
Dem Betroffenen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die festgestellten Blutserumwerte ergaben 6,2 ng/ml THC und 32,8 ng/ml THC-Carbonsäure, so dass die Behörde davon ausging, dass der Betroffene gelegentlicher Konsument von Cannabis sei und sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen habe. Bei der Verkehrskontrolle soll der Betroffene angegeben haben, dass er „am Vorabend letztmalig“ Cannabis geraucht hat. Damit sei ein nur einmaliger Konsum fernliegend. Zum Rest des Beitrags »
VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los
Verfasst von kuemmerle unter Betäubungsmittel, Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht am 4. Januar 2010
Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »