Schlagworte: Diagnose

OLG Karlsruhe – Persönliche Haftung des H-Arztes bei einem Diagnosefehler

Der Kläger verlangt von dem beklagten Arzt Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung. Nach einem Arbeitsunfall im Juli 2001 wandte er sich wegen einer Handverletzung an den Beklagten, der Facharzt für Chirurgie und als Heilbehandlungsarzt (sogenannter H-Arzt) der Berufsgenossenschaften zugelassen ist. Nach einer Röntgenaufnahme schloss der Beklagte eine Fraktur aus, diagnostizierte eine Zerrung des Handgelenks und legte einen Zink-Leim-Verband an. Zum Rest des Beitrags »

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