Schlagworte: Darkroom

Brandenburgisches OLG – Wer mit Fremden in einen „Darkroom“ geht, handelt grob fahrlässig

Der spätere Kläger hatte sich mit auffällig sichtbaren und erkennbar wertvollen Schmuckstücken in eine annähernd leere Gaststätte begeben. Am Tresen sitzend begann er mit einem ihm unbekannten Mann ein Gespräch und begab sich mit dieser Person sodann in einen nur mäßig beleuchteten Nebenraum des Lokals. Dort wurden dem Kläger seine Schmuckstücke geraubt. Der Kläger nahm seine Hausratversicherung wegen des Verlustes der Schmuckstücke im Gesamtwert von 16.320,00 € in Anspruch, diese weigerte sich jedoch zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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