Schlagworte: Beleidigung

LAG Mainz – Beleidigung des Arbeitgebers berechtigt zur fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung

(c) Thommy Weiss / Pixelio

T.Weiss/Pixelio

Ein Arbeitnehmer wurde als Produktionshelfer bei einem Wursthersteller beschäftigt. Nach seinem Arbeitsvertrag konnten vom Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Überstunden von bis zu vier Schichten im Monat angeordnet werden. Als der Arbeitnehmer vom Geschäftsführer zur Leistung von Überstunden im Beisein weiterer Arbeitskollegen aufgefordert wurde, entgegnete der Arbeitnehmer „Chef, Arsch lecken, ich hab keine Zeit“. Diese Äußerung nahm der Arbeitgeber zum Anlass den Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Der Arbeitnehmer klagte gegen seine Kündigung und verlor in zwei Instanzen. Zum Rest des Beitrags »

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